Schutzkonzept

Schutzkonzept der Ev.-luth. St. Martini-Kirchengemeinde Buer zur Prävention sexualisierter Gewalt

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-luth. St. Martini-Gemeinde Buer

(am 5. August 2025 vom Kirchenvorstand der Ev.-luth. St. Martini-Gemeinde Buer beschlossen)

1. Einführung

In Anlehnung an das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte und an die Grundsätze der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Buer folgendes Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen:

2. Unser Grundverständnis

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. St. Martinigemeinde Buer mit dem Pfarramt und die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben sich auf diese Grundsatzerklärung gegen sexualisierte Gewalt verständigt: Gemeinsam unternehmen wir alle geeigneten Maßnahmen, um das Auftreten sexualisierter Gewaltvor fälle und Gefährdung von Mitarbeitenden, Schutzbefohlenen und allen anderen Personen in unserem Verantwortungsbereich zu vermeiden. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, dass alle Menschen sich in unserer Gemeinde und unseren Räumen sicher und wohl fühlen. Wir wenden uns gegen jede Form körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt. Sexualisierte Gewalt umfasst Grenzverletzungen, Übergriffe und sexuellen Missbrauch nach den STGB. Sexualisierte Handlungen werden zu Machtmissbrauch und zur Ausübung von Gewalt genutzt. Beispiele hierfür sind in Anlage 1 zu finden.

3. Erarbeitung des Schutzkonzeptes – Partizipation

Ein Team von fünf Personen, bestehend aus Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen und Kirchenvorsteher*in nen haben als Steuerungsgruppe fungiert. Die Risiko- und Ressourcenanalyse wurde als Fragebogen in sämtliche Gemeindegruppen unterschiedlichen Alters zur Bearbeitung verteilt. Jede Gruppe hat ihre Ergebnisse bei einem Treffen mündlich vorgetragen. Diese dienten der Steuerungsgruppe als Arbeitsgrund lage.

4. Ergebnisse der Risiko- und Ressourcenanalyse

4.1 Zielgruppen

Unsere Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche in Gruppen und auf Freizeiten sowie in der Konfirmandenar beit, Bläsergruppen, Kirchenchor sowie Erwachsene in Gruppen und in diversen Seelsorgesituationen.

4.2 Folgerungen aus den Ergebnissen

Bei der Auswertung der Fragebögen ergab sich ein Bild darüber, wo und wann sich Menschen in unse rem Gemeindekontext unwohl fühlen oder fühlen könnten. Wir nehmen es uns zum Ziel, durch geeig nete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Kirche / Sakristei Es wird daran gearbeitet, dass die Nutzung der Sakristei minimiert wird, damit die Küster*innen diese weniger aufsuchen müssen. Für benötigte Materialien aus der Sakristei soll Stauraum z.B. im Seitenein gang der Kirche geschaffen werden. Des Weiteren wird mit den Küster*innen eine Arbeitsanweisung zum Verschließen der Kirchen-Haupt eingangstür erarbeitet; insbesondere für Arbeitssituationen, in denen sie sich dort allein aufhalten. Gemeindehaus Ein neues Schloss an der Eingangstür des Gemeindehauses (mit Knauf außen und Klinke innen) kann ver hindern, dass sich während einer Gruppenstunde unbemerkt Fremde Einlass verschaffen. Durch die Einstellung auf „Klick-Funktion“ ließe sich die Tür z.B. zu Beginn der Gruppe/Veranstaltung von den ein treffenden Teilnehmer*innen auch von außen öffnen. Im Eingangsbereich des Gemeindehauses kann eine Funkklingel angebracht werden, die bei Bedarf ein geschaltet wird (z.B. wenn jemand sich allein im Haus aufhält), damit in den hinteren Räumen die Wahr nehmung weiterer Gäste / Teilnehmer möglich ist. Beleuchtungskonzept Das Beleuchtungskonzept ist insgesamt zu optimieren, indem es eine hellere Beleuchtung sowie den Einsatz von Bewegungsmeldern geben soll. Bewegungsmelder sollen an verschiedenen Außen- und Innen räumen installiert werden, damit Besuchende sicher und angstfrei die Räume aufsuchen können. Gleichzeitig wird durch dieses optische Signal darauf aufmerksam gemacht, dass jemand das Gebäude betritt. Bewegungsmelder für Deckenbeleuchtung sollte es zukünftig geben: - im Eingangsbereich des Gemeindehauses - dem Vorflur und der Halle in der Alten Superintendentur (Pfarrbüro) - im Durchgang „Küchenzeile“ - außen an der Treppe der Toilettenanlage am Kirchplatz sowie in deren Innenräume; hier sollte auch über Möglichkeiten der Installation eines „Notrufknopfes“ nachgedacht werden (Empfang in der Kirche mit optischen Signal).

4.3 Weitere Empfehlungen

Gruppenverantwortliche kontrollieren zu zweit beim Verlassen der Räume, dass sich keine weiteren Personen hier noch aufhalten und verlassen gemeinsam das Gebäude.

5. Personalverantwortung

Wir nehmen die Verantwortung für die Qualifikation unserer ehren-, haupt- und nebenberuflich tätigen Mitarbeitenden wie folgt wahr:

5.1 Führungszeugnis

Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen führen nach Möglichkeit die Juleica. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen sowie Schutzbefohlenen arbeiten, legen ab dem 16. Lebensjahr ein erweitertes Führungszeugnis vor. Die Vorlage wird nach den Richtlinien *) der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers dokumentiert. *) mit Rundverfügung G9-2013 Die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse und Dokumentation der Vorlage geschieht durch die Diakonin und die Jugendmitarbeiterin. Vor Freizeitmaßnahmen mit Kindern / Jugendlichen wird das Thema „Prävention Kindeswohlgefährdung“ im Team besprochen und eine Teamvereinbarung erstellt.

5.2 Pflicht zur Teilnahme an Grundschulungen zur Prävention

Alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden nehmen an einer Grundschulung „Prävention sexualisierte Gewalt teil. Die Dokumentation der Teilnahme (wie auch die Dokumentation der Selbstverpflichtung) geschieht im Pfarrbüro. Die beruflich Mitarbeitenden (Pfarramt, Diakonin) sind für das Aushändigen der Schutzkonzepte und das Einholen der Selbstverpflichtungen der Ehrenamtlichen zuständig.

5.3 Verhaltenskodex / Selbstverpflichtung

Selbstreflexion

In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeitende haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritäts stellung sowie Vorbildfunktion, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen. Wir sind bestrebt, Formen zu entwickeln, unsere eigenen Grenzen, unser Verhalten und die eigene Rolle zu reflektieren.

Verantwortungsbewusstsein

Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen anderer werden respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenzen von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Wir beachten das Abstandsgebot sowie das Abstinenzgebot*), missbrauchen mithin keine Machtpositionen. *) § 4 Grundsätze (EKD Gewaltschutzrichtlinie) Hierfür wird in der Grundschulung „Prävention sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert.

Position beziehen

Wir beziehen aktiv Position gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhal ten. Das gilt für körperliche Gewalt (z. B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) wie auch für verbale Gewalt (z.B. abfällige Bemerkungen, Erpressung) und seelische Gewalt (z.B. Mobbing).

Respektvoller Umgang im Team

Auch für die Zusammenarbeit in unserer Kirchengemeinde achten wir das Recht auf sexuelle Selbstbe stimmung, sorgen für einen respektvollen Umgang miteinander auf Augenhöhe und wahren die persönlichen Grenzen derer, die bei uns haupt- oder ehrenamtlich mitarbeiten.

Wahrnehmung und Wahrung der Bedürfnisse Betroffener sexualisierter Gewalt

Es ist uns bewusst, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt in all unseren Angeboten anwesend sein können. Hat es einen Vorfall sexualisierter Gewalt gegeben, werden Betroffene (oder deren gesetzliche Vertretung) an der Aufarbeitung beteiligt.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Ein reflektierter Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersgerecht zu erfolgen. Beispiele für Verhaltensregeln sind:

  • Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen, diskriminierenden, rassistischen und/oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind grundsätzlich verboten.
  • Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungs verhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen des sozi alen Netzwerkbetreibers zulässig; dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
  • Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist nur im Rahmen der Betreuungsaufgaben zulässig.
  • Ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch minderjährige Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.
  • Niemand darf in unbekleidetem Zustand (z. B. beim Umziehen oder Duschen) sowie in herab würdigenden Situationen beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden, ebenso ist Upskirting (unter den Rock fotografieren) zu unterlassen.
  • Zu Beginn von Freizeiten, Fahrten, Gruppen und ggf. Veranstaltungen sowie in der Konfirmandenarbeit findet mit den Teilnehmenden eine Sensibilisierung und Auseinandersetzung hinsichtlich Anfertigen, Posten und Verwenden von Bild- und Tonaufnahmen statt, die darauf  hinwirkt, die oben angeführten Verhaltensregeln zu achten und das Recht am eigenen Bild zu wahren. Für den Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken bietet die Kirchengemeinde zukünftig in regelmäßigen Abständen Schulungen an.

5.4. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben sind wir bereit, mit anderen Einrichtungen (z.B. Beratungsstel len der Diakonie, Kinderschutzbund), sowie mit kommunalen und staatlichen Stellen (z.B. Jugendamt, Präventionsbeauftragten der Polizei) zusammenzuarbeiten und unserem Auftrag gerecht zu werden.

6. Ansprechpartner*innen

Für Anfragen an das Schutzkonzept, sowie für etwaige Vorkommnisse innerhalb der Gemeinde werden Ansprechpersonen benannt, die in geeigneter Weise öffentlich gemacht werden. In unseren Räumen werden an geeigneten Stellen Aushänge mit Kontaktdaten von Anlaufstellen für Be troffene sexualisierter Gewalt, angebracht. Diese werden ebenso allen Gruppenleiter*innen zur Verfügung gestellt.

7. Notfall- / Interventionsplan

Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Wenn die Ausübung sexualisierter Gewalt droht, hat deren Verhinderung oberste Priorität. Anschuldigungen und Verdachtsmomenten sowie Hinweisen auf Strukturen, die Täterinnen oder Täter schützen, wird unter Berücksichtigung des Krisenplans der Landeskirche unverzüglich nachgegangen. Jeder Fall mit begründetem Verdacht wird laut Interventions- bzw. Krisenplan – unter Wahrung der Rechte der Betroffenen sexualisierter Gewalt – bearbeitet und ggf. weitergemeldet. Im Verdachtsfall ziehen wir eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu und orientieren uns im Weiteren an dem Interventionsplan der Landeskirche Hannovers.

8. Präventionsangebote / Fortbildungen / Materialien / Weiterentwicklung

Wir verweisen auf die Präventionsangebote des Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte. Das Schutzkonzept unserer Kirchengemeinde wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

9. Öffentlichkeitsarbeit

Das Schutzkonzept wird veröffentlicht: - Auf der Homepage der Kirchengemeinde - Im Gemeindebrief mit QR-Code - Aushändigung an alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden zur Kenntnisnahme und Selbst verpflichtung - Auslage im Pfarrbüro Zusätzlich werden in kirchlichen Räumen (z.B. Martini Begegnungsstätte, Kirche, Gemeindehaus) Infomaterialien ausgelegt.