Wahlgrabstätte
- Wahlgrabstätten für zwei und mehr Grabplätze können bereits zu Lebzeiten erworben und über die gesetzliche Ruhezeit hinaus verlängert werden.
- Auf beiden Friedhöfen beträgt die Nutzungszeit für Erdbestattungen 30 Jahre, die bei weiteren Beisetzungen auf der Grabstätte erneut auf 30 Jahre verlängert wird.
- Die Nutzungszeit für Urnen beträgt 20 Jahre.
- Auf einer Wahlgrabstelle kann eine Urne niedergelegt werden.