Allgemeine Informationen

  • Für die Gestaltung der Grabstätten hat die Friedhofsträgerin eine Satzung erlassen.
  • Für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen (Trauerhalle), sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der gültigen Gebührenordnung erhoben.
  • Leistungen, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
  • Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
  • Die Gebührentarife für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten sind in der Friedhofsgebührenordnung einsehbar.

Weitere Informationen

Bei Fragen, weiterem Informationsbedarf und Beratungswunsch wenden Sie sich bitte gerne an:

Friedhofswärter

Manfred Baute
Mobil: 0178-8176988

Vorsitz. Friedhofsausschuss

Heide Huntebrinker
Tel.: 05427 1001