- Für die Gestaltung der Grabstätten hat die Friedhofsträgerin eine Satzung erlassen.
- Für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen (Trauerhalle), sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der gültigen Gebührenordnung erhoben.
- Leistungen, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
- Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
- Die Gebührentarife für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten sind in der Friedhofsgebührenordnung einsehbar.